Mein Wohlfühlurlaub
5 Tage
Donnerstag, 01.05.25 – Montag, 05.05.25
Begleiten Sie uns auf dieser Entdeckungsreise in die historische und kulturelle Stadt Leipzig und
besuchen Sie mit uns das bezaubernde Weimar. Auf den Spuren von Goethe und Schiller, wird die kulturelle Deutsche Geschichte lebendig.
Ihr Hotel liegt mitten in der Innenstadt Leipzigs, unweit des Promenaden-Bahnhofs mit über 110 Shops und Gastrobetrieben.
Leipzig erleben mit bestem Überblick. Gohliser Schlösschen, Schillerhaus, Rosental, Mücken-schlösschen, Waldstraßenviertel, Völkerschlachtdenkmal, Red-Bull-Arena, Gewandhaus und vieles mehr sehen Sie bequem während einer 3stündigen Busrundfahrt.
Anschl. laden wir Sie zu einem Imbiss in Auerbachs Keller ein.
Für Entspannung ist während einer gemütlichen Schifffahrt auf dem Cospudner See gesorgt. Steigen Sie zu.
Im Gegensatz zu Leipzig steht das idyllische Weimar. Sie fahren durch das Villenviertel und sehen die prachtvollen Bauten der Gründerzeit und des Jugendstils. Zu Fuß geht es durch die geschichtsträchtige Innenstadt. Hier, am Frauenplan steht noch immer Goethes Wohnhaus und kann besichtigt werde. Hier lebte und wirkte der Dichter seit seinem Einzug als Mieter über 50 Jahre lang.
Vielleicht mögen Sie lieber Natur. Dann empfehlen wir einen Spazier-gang entlang der idyllischen Ilm.
Vielleicht haben Sie Glück und können den Klängen lauschen, die aus den Fenstern der Musik-hochschule auf die Straßen dringt.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG:
✅ Fahrt im komf. Reisebus
✅ 4 Übernachtungen inkl. Halbpension
✅ 1 Busrundfahrt Leipzig
✅ Schifffahrt Cospudner See
✅ Busrundfahrt und Stadtspaziergang Weimar
✅ Imbiss im Auerbachs Keller
✅ Reisebegleitung durch Wohlfühlreisenplus
HOTELBESCHREIBUNG:
Intercityhotel Leipzig zentral gelegen in der Innenstadt,
24 Stunden Rezeption, WLAN kostenfrei, schallisolierte Zimmer, Bar, Aufzug
✅ 👍 Die Reise ist für Personen mit körperlichen Einschränkungen geeignet.
Preis: 898,- € pro Person im DZ
Einzelzimmerzuschlag: 160,- €
Mindestteilnehmerzahl 20 Personen
Wichtig: Organisatorische Programmänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht negativ verändern, sind vorbehalten. Die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung von der Gemeinde erhobene Kurabgabe bzw. Beherbergungssteuer wird gesondert berechnet.